Schutz vor der Quaggamuschel – Schiffsmelde- und -reinigungspflicht per 1. April 2025
von Sandra Julius
Zum Schutz vor der invasiven Quaggamuschel führt der Kanton Zürich per 1. April eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht für alle immatrikulierten Boote ein. Die Einschränkungen für die Nutzung von Schiffen auf dem Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee werden dadurch gelockert. Wie die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht genau funktioniert und was bei nicht immatrikulierten Booten und Wassersportausrüstung zu beachten ist, erfahrt ihr in unserem aktuellen Blog.
Fund der invasiven Quaggamuschel im Zürichsee
Im September 2024 wurde die invasive Quaggamuschel erstmals im Zürichsee nachgewiesen. Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich in den Schweizer Seen rasant aus. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Wenn die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer nachgewiesen ist, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden. Da der Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee mit grosser Wahrscheinlichkeit nach wie vor frei von Quaggamuscheln sind, reagierte der Kanton Zürich zum Schutz der drei Seen und ihrer Naturschutzgebiete mit Einschränkungen für immatrikulierte Schiffe (vgl. Blogartikel vom 16. September 2024 und vom 9. Januar 2025).
Schiffsmelde- und -reinigungspflicht – so funktioniert sie
Ab dem 1. April 2025 wird die bis dahin geltende temporäre Deklarationspflicht eines Heimgewässers für immatrikulierte Boote von der Schiffsmelde- und Reinigungspflicht abgelöst und es werden die Einschränkungen für den Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee gelockert.
So funktioniert die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht:
- Schiffhaltende eines im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffes werden brieflich aufgefordert zwischen dem 1. und 30. April 2025 ein Heimgewässer («Standortgewässer») zu deklarieren – auch wenn keine Gewässerwechsel geplant sind. Danach erhalten sie eine Einwasserungsfreigabe für das Heimgewässer. Im Heimgewässer darf beliebig oft ein- und ausgewassert werden. Haltende von Schiffen auf dem Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee, die die einen dieser Seen seit Januar 2025 bereits als Heimgewässer für ihr Schiff deklariert haben, müssen das Formular nicht erneut ausfüllen.
- Wer sein immatrikuliertes Schiff oder Boot von einem Gewässer in ein anderes verlegen will, muss diesen Gewässerwechsel ab April vorab über eine digitale Plattform melden. Anschliessend muss das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung wird mit einem Eintrag auf der elektronischen Meldeplattform bestätigt. Die Halterin oder der Halter erhält daraufhin eine Einwasserungsfreigabe. Bei einer Kontrolle beim Einwassern oder auf dem Gewässer muss die Einwasserungsfreigabe digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden.
Am Greifensee werden die Einwasserungsfreigaben unter anderem von unseren Rangern kontrolliert.
Auch Reinigung von Kleinbooten und Wassersportausrüstung wichtig
Den grössten Beitrag an einer Verschleppung der Quaggamuschel von einem Gewässer in ein nächstes haben grössere Schiffe und Boote. Dennoch können auch Kleinboote und Wassersportausrüstung von Auge kaum sichtbare Larven von Muscheln, Pflanzen und Lebewesen von einem Gewässer ins nächste tragen. Stand-Up-Paddel, Kanus oder Fischerei- und Tauchausrüstung müssen vor einem Wechsel von einem See in den nächsten sorgfältig kontrolliert, mit heissem Wasser gründlich gereinigt und vollständig getrocknet werden.
Herzlichen Dank für eure Mithilfe den Greifensee – so lange wie irgend möglich – frei von Quaggamuscheln zu halten!
Nützliche Links:
Medienmitteilung Kanton Zürich vom 21. März 2025
Informationen zur Schiffmelde- und -reinigungspflicht des Kantons Zürich
Meldeformular für Gewässerwechsel
Grafik © Kanton Zürich